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Pflegeangebote

In unserem Landkreis stehen zahlreiche Angebote verschiedenster Pflegeformen- und Einrichtungen zur Verfügung. Das reicht von Unterstützung bei kurzzeitigen Erkrankungen, über Tagespflege, Betreutes Wohnen bis hin zu umfassender Pflege.

Anspruch auf Pflegeberatung bei der Pflegekasse

Versicherte, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen oder bereits Pflegeleistungen erhalten, haben einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater. Auch pflegende Angehörige können die Pflegeberatung in Anspruch nehmen, wenn der Pflegebedürftige zustimmt. So bleiben betroffene Familien auch in schwieriger Zeit nicht allein.

Bei Bedarf koordinieren die Pflegeexperten die Organisation der notwendigen Pflegeleistungen für den Pflegebedürftigen. Die Pflegeberater kennen Leistungserbringer, spezielle Entlastungsangebote und ehrenamtliche Anbieter vor Ort und können diese in die Versorgungsplanung mit einbinden. Sollte die Pflege zu Hause nicht mehr möglich sein, unterstützen die Pflegeberater bei der Auswahl weiterer Alternativen, wie die Suche nach geeigneten stationären Einrichtungen. So erhält jeder Pflegebedürftige eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.

Solle ein Leistungsanspruch nach dem SGB XII (siehe Leistungen für Pflegebedürftige) in Betracht kommen, dann richtet sich die Leistungshöhe, wie bereits erwähnt, nach Umfang und Art des Pflegebedarfes sowie nach den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Hinweis: Der örtlich zuständige Träger der Sozialhilfe prüft neben den o.g. Anspruchsvoraussetzungen die Notwendigkeit einer vollstationären Heimunterbringung. Hierbei ist vorrangig die Möglichkeit der ambulanten Pflege im häuslichen Bereich festzustellen.